statuten
Instrumente Jahresprogramm Statuten
1. Name, Sitz und Zweck des Vereins
1.1 Unter dem Namen BLASKAPELLE NEUHEIM (BKN) besteht seit 1971 mit Sitz in Neuheim ein politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Er bezweckt die Pflege guter Blasmusik, die Förderung der Geselligkeit und Kameradschaft unter seinen Mitgliedern sowie die Verschönerung von weltlichen und kirchlichen Anlässen. Die Blaskapelle ist bestrebt, das musikalische Leben und Ansehen der Gemeinde nach Kräften zu fördern.
2. Mitgliedschaft
- Der Verein besteht aus Aktiv-, Passiv- und Freimitgliedern.
- Aktivmitglied kann in der Regel werden, wer in einer Probezeit das nötige Interesse an unserem Verein gezeigt hat und die Statuten anerkennt. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet die Generalversammlung (GV) auf Antrag des Vorstands.
- Passivmitglied werden solche Personen, welche den Verein mindestens mit dem von der GV festgesetzten Betrag unterstützen. Als Gegenleistung wird, wenn möglich, jährlich ein Konzert veranstaltet.
3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Aktivmitglieder haben Sitz- und Stimmrecht an den Verhandlungen des Vereins. Sie sind verpflichtet, durch gewissenhaften und pünktlichen Besuch der Proben, Aufführungen und Versammlungen den Vereinszweck zu fördern. Wer eine Probe oder Aufführung aus dringlichen Gründen nicht besuchen kann, muss sich beim Präsident entschuldigen.
- Die Aktivmitglieder sind verpflichtet, sämtliche dem Verein gehörende Uniformstücke, Instrumente und Musikalien in geordnetem Zustand zu halten. Selbstverschuldete Schäden sind unverzüglich auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Es ist untersagt, dem Verein gehörende Instrumente, Musikalien oder sonstige Gegenstände an Drittpersonen auszuleihen. Über Reparaturen von Instrumenten entscheidet der Vorstand.
- Wer ohne triftigen Grund die Proben während längerer Zeit vernachlässigt, kann durch die Aktivenversammlung ausgeschlossen werden. Ebenso werden Aktivmitglieder ausgeschlossen, wenn sie das Ansehen und die Interessen des Vereins schädigen oder die Statuten grob verletzen.
- Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode. In Todesfällen wird Aktivmitgliedern in geeigneter Form die letzte Ehre erwiesen.
- Austritte aus dem Verein können jederzeit erfolgen und sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Austretende oder ausgeschlossene Aktivmitglieder sind verpflichtet, sämtliche dem Verein gehörende Gegenstände unverzüglich und in gutem Zustand dem Materialverwalter zurück zu geben.
4. Organisation
- Die Organe des Vereins sind:
- Generalversammlung (GV)
- Aktivenversammlung
- Vorstand
- Rechnungsrevisoren
- Musikkommission
- Die ordentliche GV findet jährlich im ersten Quartal statt. Ort und Zeit bestimmt der Vorstand. Die Geschäfte der ordentlichen GV sind:
- Appell
- Wahl der Stimmenzähler
- Protokoll der letzten GV
- Jahresbericht des Präsidenten
- Jahresrechnung und Revisorenbericht
- Wahlen
- des Präsidenten
- des übrigen Vorstands
- der Rechnungsprüfer
- der Musikkommission
- Anträge
- Verschiedenes
- Anträge müssen dem Vorstand vier Wochen vor der GV schriftlich eingereicht werden. Andernfalls ist darüber eine Beschlussfassung nicht möglich. Der Vorstand hat rechtzeitig eingebrachte Anträge zu begutachten und an der GV vorzubringen. Unter Verschiedenem können über Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste stehen, wohl diskutiert, aber keine Beschlüsse gefasst werden.
- Die Aktivenversammlung wird nach Bedürfnis vom Vorstand einberufen, oder wenn 1/3 der Aktiven sie verlangen.
- Jede Vereinsversammlung ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Aktivmitglieder anwesend sind.
- Wahlen und Abstimmungen erfolgen im offenen Verfahren, wenn nicht 1/3 der anwesenden Stimmberechtigten oder der Vorstand das geheime Wahl- bzw. Abstimmungsverfahren verlangt. Bei Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr. Bei Wahlen ist im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr massgebend. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten bzw. des Vorsitzenden. Für wichtige Beschlüsse kann die 2/3-Mehrheit beantragt werden.
- Ist die GV mangels der nötigen Anzahl anwesender Aktivmitglieder beschlussunfähig, muss eine neue GV einberufen werden, welche dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist.
- Zur Leitung der Vereinsgeschäfte wählt die GV den Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten und mindestens vier Mitgliedern: Vizepräsident, Aktuar, Kassier und Beisitzer. Material- und Notenverwalter werden ebenfalls an der GV gewählt, sie gehören dem Vorstand jedoch nicht an. Der Präsident, die Vorstandsmitglieder sowie Material- und Notenverwalter werden jeweils für ein Jahr gewählt und sind wiederwählbar. Rücktritte müssen mindestens vier Wochen vor der GV dem Präsidenten mitgeteilt werden.
- Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und erledigt die laufenden Geschäfte. Er versammelt sich jeweils auf Einladung des Präsidenten oder der Mehrheit des Vorstands. Beschlüsse können gefasst werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand darf bis CHF 500.00 im Einzelfall ausgeben.
- Der Präsident leitet alle Geschäfte und Verhandlungen des Vereins, der Versammlungen und des Vorstands, wacht über die Disziplin des Vereins und sorgt für den Vollzug der gefassten Beschlüsse.
Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten im Verhinderungsfalle in allen seinen Funktionen.
Der Aktuar besorgt in Verbindung mit dem Präsidenten die Korrespondenz, führt die Protokolle über sämtliche Verhandlungen und ein Aktiv- und Freimitgliederverzeichnis.
Der Kassier besorgt das Kassawesen.
Der Beisitzer übernimmt Aufgaben je nach Bedarf.
Der Materialverwalter verwaltet die Instrumente inkl. Zubehör und führt ein genaues Verzeichnis darüber. Der Notenverwalter verwaltet das Notenmaterial.
- Der Präsident bzw. Vizepräsident zusammen mit dem Aktuar oder Kassier zeichnen rechtsverbindlich für den Verein.
- Die GV wählt auf Antrag des Vorstands für die Dauer von einem Jahr zwei Rechnungsrevisoren. Diese dürfen dem Vorstand nicht angehören. Sie sind wiederwählbar. Die Revisoren haben der GV über das Rechnungswesen einen schriftlichen Bericht abzugeben.
- Für die musikalische Leitung der Proben und Aufführungen werden von der GV ein Dirigent und ein Vizedirigent gewählt. Die Wahl des Dirigenten erfolgt vorerst auf ein Jahr zur Probe und danach definitiv mit Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit. Die Vizedirigent wird auf unbestimmte Zeit gewählt.
- In der Regel findet wöchentlich eine Probe statt. Bei besonderen Anlässen kann der Dirigent im Einverständnis mit dem Vorstand spezielle Proben einschalten.
- Zur Behandlung von musikalischen und speziellen Fragen bestimmt die GV eine Musikkommission (MK) von mindestens drei Mitgliedern. Der Dirigent und der Vizedirigent gehören ihr als Mitglieder von Amtes wegen an. Bei Nichtbedarf kann die Musikkommission durch die GV stillgelegt werden. Die MK-Mitglieder werden bei Bedarf neu gewählt. Der Notenverwalter führt die SUISA-Liste.
5. Finanzielles
- Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
- Die Einnahmen des Vereins ergeben sich aus:
- Ertrag der Konzerte und Veranstaltungen
- Beiträge von Behörden und Passivmitgliedern
- Zinserträge
- Freiwillige Beiträge und Spenden
- Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder haben in keiner Weise Anspruch auf das Vereinsvermögen.
6. Schlussbestimmungen
- Eine Revision der Statuten erfolgt durch die GV mit Zustimmung von 2/3 der anwesenden Aktivmitglieder.
- Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch die gesetzlichen Gründe, sowie durch Beschluss der GV mit einer Mehrheit von 4/5 sämtlicher Aktivmitglieder herbeigeführt werden. Im Falle der Vereinsauflösung dürfen die Vermögenswerte nicht verteilt werden. Diese sind dem Einwohnerrat von Neuheim zur Verwaltung zu übergeben. Bei der Gründung eines neuen Vereins mit gleichem Zweck soll der Einwohnerrat Gelder und Inventar dem neuen Verein übergeben.
- Die vorliegenden Statuten wurden durch die ordentliche Generalversammlung vom 03. März 2006 genehmigt und treten in Rechtskraft.
Neuheim, 3. März 2006
Der Präsident: Die Aktuarin:
Josef Keiser Monika Ulrich
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